Das Amtsgericht - Grundbuchamt - Lüneburg wird angewiesen, die Fassung des Eintragungsvermerks vom 22. April 2013 unter Spalte 3 (Lasten und Beschränkungen) der Abt. II des Grundbuchs von H. Blatt ...7 im zweiten Satz dahin abzuändern, dass anstelle des Vermerks, dass der Berechtigte vorab auf die Rechte aus § 883 Abs. 2 BGB verzichtet hat, ein Rangvorbehalt für vorrangig einzutragende Grundpfandrechte bis zur Höhe von 170.000 € nebst bis zu 20 % Jahreszinsen seit dem 12. April 2013 und eine einmalige Nebenleistung von bis zu 10 % des Kapitals zugunsten des Berechtigten eingetragen wird.
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