OLG Frankfurt/Main - Urteil vom 11.09.2009
19 U 33/09
Normen:
GewO § 3 Abs. 2; DV § 34c; BGB § 134; BGB § 817;
Vorinstanzen:
LG Hanau, vom 04.02.2009 - Vorinstanzaktenzeichen 1 O 39/08
BGH, VII ZR 173/09,

Rechtsfolgen der isolierten Kündigung des Bauvertrages aus wichtigem Grund durch den Erwerber; Fälligkeit von Rückzahlungsansprüchen bei Überzahlungen

OLG Frankfurt/Main, Urteil vom 11.09.2009 - Aktenzeichen 19 U 33/09

DRsp Nr. 2009/27376

Rechtsfolgen der isolierten Kündigung des Bauvertrages aus wichtigem Grund durch den Erwerber; Fälligkeit von Rückzahlungsansprüchen bei Überzahlungen

Wird bei einem Bauträgervertrag der Bauvertrag vom Erwerber aus wichtigem Grund isoliert gekündigt, besteht der Schutz der MaBV fort, wenn dem Erwerber gegen den Bauträger nach §§ 817, 134 BGB wegen über die nach dem Bautenstand gemäß § 3 Abs. 2 MaBV fälligen Raten hinausgehenden Zahlungen Rückzahlungsansprüche zustehen. In diesem Falle steht dem Anspruch nicht die Fälligkeitsregelung des § 641 BGB entgegen.

Tenor:

Auf die Berufung des Beklagten wird das am 4.2.2009 verkündete Urteil der 1. Zivilkammer des Landgerichts Hanau abgeändert. Die Klage wird abgewiesen, soweit die Beklagte über einen Betrag von 47.296,10 € nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 18.12.2007 sowie außergerichtliche Rechtsanwaltsgebühren in Höhe von 3.928,43 € hinaus verurteilt wurde.

Im Übrigen wird die Berufung zurückgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits haben der Kläger zu 9 %, der Beklagte zu 91 % zu tragen.