Auf die Berufung des Beklagten wird das am 4.2.2009 verkündete Urteil der 1. Zivilkammer des Landgerichts Hanau abgeändert. Die Klage wird abgewiesen, soweit die Beklagte über einen Betrag von 47.296,10 € nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 18.12.2007 sowie außergerichtliche Rechtsanwaltsgebühren in Höhe von 3.928,43 € hinaus verurteilt wurde.
Im Übrigen wird die Berufung zurückgewiesen.
Die Kosten des Rechtsstreits haben der Kläger zu 9 %, der Beklagte zu 91 % zu tragen.
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