BGH - Urteil vom 29.05.1970
V ZR 24/68
Normen:
ZPO § 491 ;
Fundstellen:
DRsp IV(415)70Nr. 1 zu § 491
DRsp IV(415)90e
NJW 1970, 1919, 1921

Rechtsfolgen der unterlassenen Ladung einer Partei zur Ortsbesichtigung durch den Sachverständigen

BGH, Urteil vom 29.05.1970 - Aktenzeichen V ZR 24/68

DRsp Nr. 1996/15041

Rechtsfolgen der unterlassenen Ladung einer Partei zur Ortsbesichtigung durch den Sachverständigen

§ 491 ZPO ist nicht verletzt, wenn ein Sachverständiger einen Termin zur Ortsbesichtigung anberaumt und den Antragsgegner hierzu nicht lädt.

Normenkette:

ZPO § 491 ;

Hinweise:

§ 491 ZPO betrifft damit nicht den Fall der schriftlichen Sachverständigenbegutachtung. Die Ladung soll dem Gegner die Wahrnehmung seiner Rechte gem. §§ 357, 397, 402 ZPO ermöglichen. Die Ladung erfolgt von Amts wegen, eine Ladungsfrist ist nicht einzuhalten. Ist die Ladung unterblieben und wird der Beweis dennoch erhoben, so tritt die Folge des § 493 Abs. 2 ZPO ein. Das Ergebnis der selbständigen Beweiserhebung ist nicht verwertbar.

Literatur: Teplitzky, Keine Ladungfrist bei Beweistermin vor dem beauftragten oder ersuchten Richter?, NJW 1973, 1675.

Fundstellen
DRsp IV(415)70Nr. 1 zu § 491
DRsp IV(415)90e
NJW 1970, 1919, 1921