OLG Frankfurt/Main - Beschluss vom 07.06.2019
17 W 8/19
Normen:
ZPO § 91a;
Vorinstanzen:
LG Gießen, vom 22.01.2019 - Vorinstanzaktenzeichen 5 O 265/18

Rechtsfolgen der vorbehaltlosen Zahlung der Klagesumme nach Rechtshängigkeit

OLG Frankfurt/Main, Beschluss vom 07.06.2019 - Aktenzeichen 17 W 8/19

DRsp Nr. 2019/16573

Rechtsfolgen der vorbehaltlosen Zahlung der Klagesumme nach Rechtshängigkeit

1. Die Erledigungserklärung gem. § 91a ZPO kann auch schlüssig erfolgen. 2. Die vorbehaltlose Zahlung der Klagesumme hat in der Regel zur Folge, dass die Beklagte die Kosten des Rechtsstreits nach § 91a ZPO zu tragen hat.

Der angefochtene Beschluss wird aufgehoben.

Die Beklagten haben die Kosten des Rechtsstreits zu tragen.

Der Gebührenstreitwert entspricht dem Kosteninteresse der Parteien.

Die Rechtsbeschwerde wird nicht zugelassen.

Normenkette:

ZPO § 91a;

Gründe:

I.

Der Kläger hat ursprünglich als Eigentümer des Fahrzeugs mit dem amtlichen Kennzeichen A wegen eines Verkehrsunfallgeschehens am XX.XX.2017 um 00:54 auf der C gegen die Beklagte zu 1) als Fahrzeugführerin und Halterin des bei der Beklagten zu 2) haftpflichtversicherten Fahrzeuges mit dem amtlichen Kennzeichen B Schadensersatz klageweise geltend gemacht.