OLG Saarbrücken - Beschluss vom 16.12.2015
1 U 87/15
Normen:
VOB/A § 16 Abs. 1 Nr. 3; VOB/A § 13 Abs. 1 Nr. 3;
Vorinstanzen:
LG Saarbrücken, - Vorinstanzaktenzeichen 4 O 141/15

Rechtsfolgen des unterbliebenen Ausfüllens von Preisermittlungsblättern im Rahmen der Angebotsabgabe

OLG Saarbrücken, Beschluss vom 16.12.2015 - Aktenzeichen 1 U 87/15

DRsp Nr. 2016/5247

Rechtsfolgen des unterbliebenen Ausfüllens von Preisermittlungsblättern im Rahmen der Angebotsabgabe

Sind einem Angebot nicht ausgefüllte Preisermittlungsblätter 221 und 222 des Vergabehandbuchs des Bundes beigefügt, fehlen grundsätzlich geforderte Erklärungen, so dass diese gemäß § 16 Abs. 1 Nr. 3 VOB/A nachzufordern sind.

Die Verfügungsbeklagte trägt die Kosten des Verfahrens.

Normenkette:

VOB/A § 16 Abs. 1 Nr. 3; VOB/A § 13 Abs. 1 Nr. 3;

Gründe:

I.

Die Verfügungsklägerin begehrte die Unterlassung einer Zuschlagserteilung.

Sie beteiligte sich am öffentlichen Vergabeverfahren der Verfügungsbeklagten bezüglich der Maßnahmen XX und XY. Ihr Angebot endete auf eine Angebotssumme von 614.520,89 Euro. Nach Submission lag das Angebot der Verfügungsklägerin auf Platz 1.