Die Verfügungsbeklagte trägt die Kosten des Verfahrens.
I.
Die Verfügungsklägerin begehrte die Unterlassung einer Zuschlagserteilung.
Sie beteiligte sich am öffentlichen Vergabeverfahren der Verfügungsbeklagten bezüglich der Maßnahmen XX und XY. Ihr Angebot endete auf eine Angebotssumme von 614.520,89 Euro. Nach Submission lag das Angebot der Verfügungsklägerin auf Platz 1.
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