OLG Düsseldorf - Beschluss vom 16.12.2015
VII-Verg 24/15
Normen:
GWB § 110 Abs. 1;

Rechtsfolgen eines Fehlers in der Vergabebekanntmachung hinsichtlich der Verlängerbarkeit des Auftrags im Rahmen der Ausschreibung von BriefdienstleistungenAnforderungen an die Transparenz von Bewertungskriterien

OLG Düsseldorf, Beschluss vom 16.12.2015 - Aktenzeichen VII-Verg 24/15

DRsp Nr. 2016/7027

Rechtsfolgen eines Fehlers in der Vergabebekanntmachung hinsichtlich der Verlängerbarkeit des Auftrags im Rahmen der Ausschreibung von Briefdienstleistungen Anforderungen an die Transparenz von Bewertungskriterien

1. Hat die Vergabestelle in der Vergabebekanntmachung - offensichtlich aufgrund eines Eingabefehlers - angegeben, dass der Auftrag verlängert werden könne, ergibt sich aus den Vergabeunterlagen aber eindeutig, dass der Vertragsabschluss auf drei Jahre befristet ist, so liegt ein zur Rüge berechtigender Verstoß allenfalls insoweit vor, als Unternehmen, für die eine Verlängerung nicht in Betracht kommt, von einer Beteiligung vom Vergabeverfahren Abstand genommen haben. 2. Dieser Verstoß berechtigt jedoch solche Unternehmen nicht zur Rüge, die sich am Vergabeverfahren beteiligt haben. 3. Kommt es für die Vergabe darauf an, in einzelnen Kriterien eine Mindestpunktzahl von zwei von drei möglichen Punkten zu erreichen, so sind die Kriterien für das Erreichen der jeweiligen Punktzahl (0, 1, 2 oder 3 Punkte) transparent bekannt zu machen. Dies erscheint bei einem Bewertungssystem ähnlich Schulnoten zweifelhaft.

Tenor