Rechtsfolgen fehlender Erfüllungsbereitschaft des Vertragspartners
BGH, vom 10.06.1970 - Aktenzeichen VII ZR 225/68
DRsp Nr. 1996/15040
Rechtsfolgen fehlender Erfüllungsbereitschaft des Vertragspartners
Wer bei einem gegenseitigen Vertrag selbst nicht erfüllungsbereit ist, kann vom Gegner weder die Erfüllung einer vereinbarten Vorleistungsverpflichtung noch eine Leistung Zug-um-Zug verlangen.