Auf die Berufung der Kläger wird das Urteil der 1. Zivilkammer des Landgerichts Koblenz vom 30. August 2012 geändert und wie folgt gefasst :
a.Der Beklagte wird verurteilt, an die Kläger 5.600 € nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 24. Januar 2012 zu zahlen.
b. 2. 3. 4.
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