OVG Sachsen-Anhalt - Beschluss vom 03.05.2021
2 R 9/21
Normen:
BauGB § 35 Abs. 3;

Rechtsschutz einer kreisfreien Stadt gegen Sofortvollzug einer Baugenehmigung für Windkraftanlagen innerhalb eines Denkmalbereichs

OVG Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 03.05.2021 - Aktenzeichen 2 R 9/21

DRsp Nr. 2021/9048

Rechtsschutz einer kreisfreien Stadt gegen Sofortvollzug einer Baugenehmigung für Windkraftanlagen innerhalb eines Denkmalbereichs

1. Eine Nachbargemeinde kann eine immissionsschutzrechtliche Genehmigung für die Errichtung und den Betrieb von Windenergieanlegen nur anfechten, soweit sie selbst in eigenen Rechten betroffen ist.2. Außerhalb des Anwendungsbereichs von § 36 BauGB kann eine Gemeinde Verstöße gegen Vorschriften, die nicht auch dem Schutz gemeindlicher Interessen zu dienen bestimmt sind, nicht mit Erfolg abwehren.

Normenkette:

BauGB § 35 Abs. 3;

Gründe

I.

Die Antragstellerin, eine kreisfreie Stadt, wendet sich gegen den Sofortvollzug einer immissionsschutzrechtlichen Genehmigung für drei Windenergieanlagen auf dem Gebiet der Nachbargemeinden.