Die Beschwerde wird zurückgewiesen.
II.Die Antragstellerin hat die Kosten des Beschwerdeverfahrens zu tragen, mit Ausnahme der außergerichtlichen Kosten der Beigeladenen, die diese selbst trägt.
III.Der Streitwert für das Beschwerdeverfahren wird auf 5.000,00 Euro festgesetzt.
I.
Die Antragstellerin wendet sich als Eigentümerin des in der Innenstadt der Antragsgegnerin gelegenen Grundstücks FlNr. ***, Gemarkung A****** gegen eine der Beigeladenen erteilte Baugenehmigung zur Errichtung eines Mehrfamilienhauses mit sieben Wohneinheiten auf dem westlich gelegenen Nachbargrundstück.
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