1. Solange über eine Ausweisung und über eine mit ihr verbundene Meldeauflage nicht unanfechtbar entschieden wurde, ist Eilrechtsschutz im Verfahren nach § 80VwGO zu gewähren. Außerdem steht den Beteiligten bis zum Eintritt der Bestandskraft dieser Verfügungen der Beschwerdeweg gegen Eilrechtsbeschlüsse des Verwaltungsgerichts offen. Dies gilt auch dann, wenn der betroffene Ausländer das Bundesgebiet unter dem Eindruck der angefochtenen Verfügungen bereits verlassen hat.2. Die Beachtung der Konsultationspflicht nach Art. 28 der Verordnung (EU) 2018/1861 betreffend das Schengener Informationssystem ist keine verfahrensrechtliche Voraussetzung für den Erlass einer Ausweisungsverfügung.3. Die Revolutionäre Volksbefreiungspartei - Front (DHKP-C) ist eine Vereinigung, die den Terrorismus unterstützt, im Sinne des § 54 Abs. 1 Nr. 2AufenthG (Fortführung der Rechtsprechung des Senats; vgl. Urteil vom 14. Mai 2014 - 11 S 2224/13 -, juris).
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