1. Das Urteil des Landgerichts Hildesheim vom 19. November 2019 - Aktenzeichen
2. Die Verfahrenskosten erster und zweiter Instanz tragen der Verfügungskläger zu 1/4 und die Verfügungsbeklagte zu 3/4.
3. Der Streitwert wird in Anlehnung an die Streitwertbestimmung des Landgerichts (Seite 3 Verhandlungsprotokoll, Bl. 83 d.A.) auf 30.000,- Euro festgesetzt.
I.
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