1. Die Berufung des Verfügungsklägers gegen das am 01.12.2022 verkündete Urteil des Landgerichts Berlin - AZ.:
2. Der Verfügungskläger hat die Kosten des Berufungsverfahrens zu tragen.
3. Das Urteil und das vorgenannte Urteil des Landgerichts Berlin sind ohne Sicherheitsleistung vorläufig vollstreckbar.
A.
Der Verfügungskläger ist angestellter Journalist eines Online-Magazins. Er nimmt den Verfügungsbeklagten, einen eingetragenen Verein, der nach seiner Satzung ein Zusammenschluss deutscher Parlamentskorrespondenten ist und in seinen Räumlichkeiten u.a. die sog. "Regierungspressekonferenzen" mit dem Regierungssprecher und Sprecherinnen und Sprechern einzelner Bundesministerien veranstaltet, auf Gewährung mitgliedschaftlicher Rechte in Anspruch.
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