VGH Bayern - Beschluss vom 27.03.2018
4 ZB 16.1479
Normen:
BauGB § 124 Abs. 1; BauGB § 124a Abs. 4 S. 4;
Vorinstanzen:
VG Bayreuth, vom 17.05.2016 - Vorinstanzaktenzeichen B 2 K 15.300

Rechtsstreit über die Verpflichtung zum Kostenersatz aus einem geschlossenen Erschließungsvertrag; Verletzung des rechtliches Gehörs bei einem Sachverständigengutachten über Einwendungen gegen einzelne Rechnungsposten aus Erschließungsvertrag

VGH Bayern, Beschluss vom 27.03.2018 - Aktenzeichen 4 ZB 16.1479

DRsp Nr. 2018/6437

Rechtsstreit über die Verpflichtung zum Kostenersatz aus einem geschlossenen Erschließungsvertrag; Verletzung des rechtliches Gehörs bei einem Sachverständigengutachten über Einwendungen gegen einzelne Rechnungsposten aus Erschließungsvertrag

Tenor

I.

Der Antrag auf Zulassung der Berufung wird abgelehnt.

II.

Die Beklagte trägt die Kosten des Antragsverfahrens.

III.

Der Streitwert wird für das Antragsverfahren auf 20.106,48 Euro festgesetzt.

Normenkette:

BauGB § 124 Abs. 1; BauGB § 124a Abs. 4 S. 4;

Gründe

I.

Die Beklagte wendet sich gegen die Verpflichtung zum Kostenersatz aus einem mit der Klägerin geschlossenen Erschließungsvertrag.