Der Antrag auf Zulassung der Berufung wird abgelehnt.
II.Die Beklagte trägt die Kosten des Antragsverfahrens.
III.Der Streitwert wird für das Antragsverfahren auf 20.106,48 Euro festgesetzt.
I.
Die Beklagte wendet sich gegen die Verpflichtung zum Kostenersatz aus einem mit der Klägerin geschlossenen Erschließungsvertrag.
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