OVG Saarland - Urteil vom 12.11.2019
2 C 285/18
Normen:
BauGB § 14 Abs. 1 Nr. 1; VwGO § 47;

Rechtsstreit um die Feststellung der Unwirksamkeit einer im Laufe des Normenkontrollverfahrens aufgehobenen Veränderungssperre; Zulässigkeit eines Normenkontrollantrags nach Außerkrafttreten einer Veränderungssperre

OVG Saarland, Urteil vom 12.11.2019 - Aktenzeichen 2 C 285/18

DRsp Nr. 2020/340

Rechtsstreit um die Feststellung der Unwirksamkeit einer im Laufe des Normenkontrollverfahrens aufgehobenen Veränderungssperre; Zulässigkeit eines Normenkontrollantrags nach Außerkrafttreten einer Veränderungssperre

1. Ein Antrag auf Kontrolle einer außer Kraft getretenen Rechtsnorm ist nur in engen Grenzen zulässig. Nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (vgl. Beschlüsse vom 2.9.1983 - 4 N 1/83 -, BVerwGE 68, 12; und vom 26.5.2005 - 4 BN 22/05 -) lässt das Außerkrafttreten der Norm allein den zulässig gestellten Normenkontrollantrag nicht zu einem unzulässigen Antrag werden, wenn die Voraussetzung der Zulässigkeit nach § 47 Abs. 2 Satz 1 VwGO fortbesteht, nämlich dass der Antragsteller durch die Rechtsvorschrift oder deren Anwendung einen Nachteil erlitten hat.