1. Auf die Berufung der Verfügungsbeklagten wird das Urteil des Landgerichts Chemnitz vom 04.09.2009 - 5 O 1479/09 - im Kostenpunkt aufgehoben, im Übrigen abgeändert und wie folgt neu gefasst:
Der Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung wird zurückgewiesen.
2. Die Verfügungsklägerin hat die Kosten des Verfahrens zu tragen.
Streitwert: 6.250,00 EUR
Testen Sie "Erfolg in Baustreitigkeiten" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|