Das Verfahren wird eingestellt, soweit die Antragsteller zu 9) und 10) ihre Normenkontrollanträge zurückgenommen haben.
Die Normenkontrollanträge werden abgelehnt.
Die Kosten des Verfahrens, einschließlich der außergerichtlichen Kosten der Beigeladenen zu 2), haben die Antragsteller zu 1) bis 8) zu insgesamt 86/100 und die Antragsteller zu 9) und 10) zu insgesamt 14/100 zu tragen.
Das Urteil ist wegen der Kosten vorläufig vollstreckbar. Den Beteiligten wird nachgelassen, die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe der festzusetzenden Kosten abzuwenden, wenn nicht der jeweilige Kostenschuldner vor der Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe leistet.
Die Revision wird nicht zugelassen.
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