1. Das Urteil des Landgerichts Schwerin vom 29.04.2015 -
2. Die Rechtsbeschwerde wird zugelassen.
I.
Die Verfügungsklägerin (nachfolgend Klägerin) begehrt den Erlass einer einstweiligen Verfügung gegen die Verfügungsbeklagten (nachfolgend die Beklagten), die angekündigt haben, die über ihr Eigentum verlaufende Erschließungsstraße Amingreg abzusperren.
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