OVG Schleswig-Holstein - Urteil vom 16.06.2020
1 KN 18/15
Normen:
VwGO § 47 Abs. 1 Nr. 1; BauGB § 10 Abs. 3;

Rechtswidrigkeit eines Bebauungsplans aufgrund Verkündigungsmangel

OVG Schleswig-Holstein, Urteil vom 16.06.2020 - Aktenzeichen 1 KN 18/15

DRsp Nr. 2021/9427

Rechtswidrigkeit eines Bebauungsplans aufgrund Verkündigungsmangel

Tenor

Der Bebauungsplan Nr. 12 (Weiße Siedlung Nord) für das Gebiet zwischen den Straßen: Blankes Tälchen, Budersandstraße, Oberer Dünenweg und Steintal der Antragsgegnerin vom 27.10.2014 wird für unwirksam erklärt.

Die Antragsgegnerin trägt die Kosten des Verfahrens.

Das Urteil ist hinsichtlich der Kosten gegen Sicherheitsleistung in Höhe des zu vollstreckenden Betrages vorläufig vollstreckbar.

Die Revision wird nicht zugelassen.

Normenkette:

VwGO § 47 Abs. 1 Nr. 1; BauGB § 10 Abs. 3;

Tatbestand

Die Antragsteller wenden sich gegen den Bebauungsplan Nr. 12 (Weiße Siedlung Nord) der Antragsgegnerin.

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