Der Bebauungsplan Nr. 12 (Weiße Siedlung Nord) für das Gebiet zwischen den Straßen: Blankes Tälchen, Budersandstraße, Oberer Dünenweg und Steintal der Antragsgegnerin vom 27.10.2014 wird für unwirksam erklärt.
Die Antragsgegnerin trägt die Kosten des Verfahrens.
Das Urteil ist hinsichtlich der Kosten gegen Sicherheitsleistung in Höhe des zu vollstreckenden Betrages vorläufig vollstreckbar.
Die Revision wird nicht zugelassen.
Die Antragsteller wenden sich gegen den Bebauungsplan Nr. 12 (Weiße Siedlung Nord) der Antragsgegnerin.
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