Die Beschwerde gegen den Beschluss des Amtsgerichts - Grundbuchamt - Sonneberg vom 08.11.2012 - Nichtabhilfeentscheidung vom 06.03.2013 - wird zurückgewiesen.
Die Antragstellerin hat die Kosten des Beschwerdeverfahrens zu tragen.
Der Gegenstandswert für das Beschwerdeverfahren wird auf 3000,- € festgesetzt.
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