OLG Frankfurt/Main - Urteil vom 25.02.2013
16 U 142/12
Normen:
BGB § 651c;
Fundstellen:
MDR 2013, 1022
NJW 2013, 10
NJW-RR 2013, 1324
RRa 2013, 110
Vorinstanzen:
LG Frankfurt/Main, vom 02.07.2012 - Vorinstanzaktenzeichen 24 O 321/11

Reiserecht - Raubüberfall auf Reisenden in der Dominikanischen Republik als Reisemangel

OLG Frankfurt/Main, Urteil vom 25.02.2013 - Aktenzeichen 16 U 142/12

DRsp Nr. 2013/17852

Reiserecht - Raubüberfall auf Reisenden in der Dominikanischen Republik als Reisemangel

Zum allgemeinen Lebensrisiko und zum Gefahrenbereich des Reisenden zählende Risiken wie Kriminalität im Zielgebiet und allgemeine Gefahren des Überfalls und Diebstahls in der Urlaubsregion unterfallen nicht der Einstandspflicht des Reiseveranstalters (BGH NJW 1982, 1521 ; OLG Düsseldorf NJW-RR 1991, 879 ; OLG Karlsruhe NJW-RR 1993, 1076).

Die Berufung des Klägers gegen das am 2.7.2012 verkündete Urteil des Einzelrichters der 24. Zivilkammer des Landgerichts in Frankfurt/Main wird zurückgewiesen.

Der Kläger hat die Kosten des Berufungsverfahrens zu tragen.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Dem Kläger wird nachgelassen, die Zwangsvollstreckung durch Leistung einer Sicherheit in Höhe von 120 % des vollstreckbaren Betrages abzuwenden, sofern nicht die Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 120 % des vollstreckbaren Betrages leistet.

Die Revision wird nicht zugelassen.

Der Streitwert wird für die Berufungsinstanz auf 18.030,56 € festgesetzt.

Normenkette:

BGB § 651c;

Gründe:

I. Der Kläger buchte für sich und seine Ehefrau bei der Beklagten eine Pauschalreise in die Dominikanische Republik für den Zeitraum .....2010 bis .....2010.