1. Auf die Berufung der Klägerin wird das Urteil der 1. Zivilkammer des Landgerichts Leipzig vom 20.02.2020 im Kostenpunkt aufgehoben und im Übrigen dahin abgeändert, dass der Beklagte verurteilt wird, an die Klägerin
- 61.294,00 € nebst Zinsen hieraus i.H.v. 8 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 29.06.2018 sowie
- außergerichtliche Anwaltskosten i.H.v. 1.954,46 € nebst Zinsen hieraus i.H.v. 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz seit 30.12.2018
zu zahlen.
Die weitergehende Berufung der Klägerin wird zurückgewiesen und die weitergehende Klage abgewiesen.
2. Von den Kosten des Rechtsstreits beider Instanzen tragen die Klägerin 65% und der Beklagte 35%.
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