Der Antrag auf Anordnung der aufschiebenden Wirkung der Klage gegen den Planfeststellungsbeschluss vom 27. Februar 2009 wird abgelehnt.
Die Antragstellerin trägt die Kosten des Verfahrens.
Die außergerichtlichen Kosten der Beigeladenen sind erstat-tungsfähig.
Der Streitwert wird für das vorläufige Rechtsschutzverfahren auf 30.000,-- EURO festgesetzt.
I.
Die Antragstellerin wendet sich gegen die Planfeststellung für den Ausbau des Verkehrs-flughafens A-Stadt-Blankensee. Ihr 490 ha umfassendes Gemeindegebiet grenzt im Westen unmittelbar an das Gelände des Flughafens an.
1.1 1.2 1.3 1.4 1.5 1.6 1.7 1.8 1.9 1.10 1.12 1.13
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