Auf die Berufung der Klägerin wird das Urteil des Verwaltungsgerichts Dresden vom 17. September 2007 -
Die Beklagte trägt die Kosten des Verfahrens in beiden Rechtszügen.
Die Revision wird nicht zugelassen.
Die Beteiligten streiten um die Rechtmäßigkeit der Rücknahme einer Baugenehmigung und einer Beseitigungsanordnung.
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