Funktionell zuständig ist die - nach näherer Maßgabe des Geschäftsverteilungsplans zur Entscheidung berufene - Baukammer des Landgerichts Potsdam.
I.
Die Klägerin nimmt die Beklagten auf die Rückzahlung überhöhter Vergütungen wegen Manipulationen bei der Vergabe von Bauleistungen in Höhe von 35.324.282,58 € nebst Zinsen und vorgerichtlichen Rechtsanwaltskosten in Anspruch.
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