OLG Brandenburg - Beschluss vom 01.11.2021
1 AR 41/21 (SA Z)
Normen:
ZPO § 36 Abs. 1 Nr. 6; GVG § 72a Abs. 1 Nr. 2; BGB § 650a Abs. 1 S. 1;
Vorinstanzen:
LG Potsdam, vom 08.10.2021

Rückzahlung überhöhter Vergütungen wegen Manipulationen bei der Vergabe von BauleistungenVoraussetzungen für eine ZuständigkeitsbestimmungStreit mehrerer Spruchkörper desselben Gerichts um ihre ZuständigkeitBegriff der BausacheErrichtung von Deponieanlagen

OLG Brandenburg, Beschluss vom 01.11.2021 - Aktenzeichen 1 AR 41/21 (SA Z)

DRsp Nr. 2022/1345

Rückzahlung überhöhter Vergütungen wegen Manipulationen bei der Vergabe von Bauleistungen Voraussetzungen für eine Zuständigkeitsbestimmung Streit mehrerer Spruchkörper desselben Gerichts um ihre Zuständigkeit Begriff der Bausache Errichtung von Deponieanlagen

Funktionell zuständig ist die - nach näherer Maßgabe des Geschäftsverteilungsplans zur Entscheidung berufene - Baukammer des Landgerichts Potsdam.

Normenkette:

ZPO § 36 Abs. 1 Nr. 6; GVG § 72a Abs. 1 Nr. 2; BGB § 650a Abs. 1 S. 1;

Gründe:

I.

Die Klägerin nimmt die Beklagten auf die Rückzahlung überhöhter Vergütungen wegen Manipulationen bei der Vergabe von Bauleistungen in Höhe von 35.324.282,58 € nebst Zinsen und vorgerichtlichen Rechtsanwaltskosten in Anspruch.