Der Beschluss des Landgerichts Bremen vom 25. Juli 2019 -
Der Beschluss wird aufgehoben und die Sache zur erneuten Entscheidung an das Landgericht Bremen zurückverwiesen.
3.Der Beschluss des Landgerichts Bremen vom 13. September 2019 -
Die Verfassungsbeschwerde des Beschwerdeführers zu zu 2) wird verworfen.
5.Die Freie Hansestadt Bremen hat der Beschwerdeführerin zu 1) ihre notwendigen Auslagen zu erstatten.
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