Auf die Beschwerde der Klägerin wird der Beschluss des Verwaltungsgerichts Dresden vom 17. Juli 2009 -
Die Beschwerde der Klägerin gegen den Beschluss des Verwaltungsgerichts Dresden, mit dem dieses den Antrag auf Bewilligung von Prozesskostenhilfe unter Beiordnung ihres Rechtsanwalts abgelehnt hat, ist begründet.
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