VGH Baden-Württemberg, vom 26.09.2003 - Vorinstanzaktenzeichen 2 S 793/03
VG Sigmaringen, vom 14.08.2002 - Vorinstanzaktenzeichen 3 K 1997/00
Satzungsrechtliche Tiefenbegrenzung auf zentrale Grundstücke des unbeplanten Innenbereichs
BVerwG, Urteil vom 01.09.2004 - Aktenzeichen 9 C 15.03
DRsp Nr. 2004/17106
Satzungsrechtliche Tiefenbegrenzung auf zentrale Grundstücke des unbeplanten Innenbereichs
»1. Die Anwendbarkeit einer satzungsrechtlichen Tiefenbegrenzung, die die typischen örtlichen Verhältnisse tatsächlich widerspiegelt, auch auf "zentrale" Grundstücke des unbeplanten Innenbereichs steht mit § 131 Abs. 1 Satz 1 BauGB in Einklang.2. Eine daraus folgende unterschiedliche Behandlung von Grundstücken im beplanten und im unbeplanten Innenbereich ist mit Blick auf den Gleichheitssatz des Art. 3 Abs. 1GG sachlich gerechtfertigt. Dasselbe gilt für die unterschiedliche Behandlung von Grundstücken, die vollständig innerhalb der Tiefenbegrenzung liegen, und solchen, die darüber hinausreichen.«