OLG Frankfurt/Main - Urteil vom 22.02.2013
10 U 47/11
Normen:
BGB § 280 Abs. 1;
Vorinstanzen:
LG Frankfurt/Main, vom 25.02.2011 - Vorinstanzaktenzeichen 25 O 278/10

Schadensersatz der Bank wegen Pflichtverletzungen im Zusammenhang mit der Emission von Schuldverschreibungen in der Form von Indexzertifikaten

OLG Frankfurt/Main, Urteil vom 22.02.2013 - Aktenzeichen 10 U 47/11

DRsp Nr. 2013/8319

Schadensersatz der Bank wegen Pflichtverletzungen im Zusammenhang mit der Emission von Schuldverschreibungen in der Form von Indexzertifikaten

1. Dem Erwerber von Indexzertifikaten steht gegen die emittierende Bank gem. § 313 Abs. 2 BGB ein Anspruch auf Vertragsanpassung zu, wenn sich herausstellt, dass ein Index, auf den Indexzertifikate bezogen sind, nicht nur nach Emission der Indexzertifikate manipuliert, sondern der Wert auch schon vor Emission unrichtig dargestellt worden ist.2. Hierdurch ist die Geschäftsgrundlage weggefallen und der Vertrag so anzupassen, dass diejenige Partei, die bei unverändertem Vertrag ein ihr nicht zugewiesenes Risiko tragen müsste, von eben diesem Risiko befreit wird. Dies führt dazu, dass einem Anleger der investierte Betrag zurück zu erstatten ist.

Auf die Berufung des Klägers wird das Urteil des Landgerichts Frankfurt am Main vom 25.02.2011, Az. 2/15 O 278/10, abgeändert.

Die Beklagte wird zur Zahlung von € 14.962,29 an den Kläger Zug um Zug gegen Übertragung von 9,8675 Anteilen des B...Zertifikats Fonds-Nr. X ... (ISIN DE ...) nebst vorgerichtlicher Anwaltskosten i.H.v. € 899,40 verurteilt. Die weitergehende Berufung wird zurückgewiesen.

Von den Kosten des Rechtsstreits trägt der Kläger 56%, die Beklagte trägt 44%.