Auf die Berufung des Klägers wird das Urteil des Landgerichts Frankfurt am Main vom 25.02.2011, Az. 2/15 O 278/10, abgeändert.
Die Beklagte wird zur Zahlung von € 14.962,29 an den Kläger Zug um Zug gegen Übertragung von 9,8675 Anteilen des B...Zertifikats Fonds-Nr. X ... (ISIN DE ...) nebst vorgerichtlicher Anwaltskosten i.H.v. € 899,40 verurteilt. Die weitergehende Berufung wird zurückgewiesen.
Von den Kosten des Rechtsstreits trägt der Kläger 56%, die Beklagte trägt 44%.
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