Der Kläger ist Eigentümer des Grundstücks O./M.-R., Sch. -gasse 6 - 8, Ecke U. -gasse, das mit einem aus dem 18. Jahrhundert stammenden, seit September 1986 unter Denkmalschutz stehenden Fachwerkhaus bebaut ist. Miteigentümerin dieses Anwesens war die Ehefrau des Klägers, die frühere Klägerin zu 2, die jedoch im Laufe des Rechtsstreits verstorben ist. Die Eheleute betrieben in dem Haus die Gaststätte "Zum Sch.".
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