OLG Dresden - Beschluss vom 27.04.2020
4 U 225/20
Normen:
BGB §§ 630a ff.; BGB § 280; BGB § 249; BGB § 253;
Vorinstanzen:
LG Leipzig, - Vorinstanzaktenzeichen 7 O 2134/18

Schadensersatz und Schmerzensgeld wegen behaupteter fehlerhafter ärztlicher BehandlungAuswahl eines medizinischen SachverständigenFachgebiet für eine Nachbehandlung

OLG Dresden, Beschluss vom 27.04.2020 - Aktenzeichen 4 U 225/20

DRsp Nr. 2020/8606

Schadensersatz und Schmerzensgeld wegen behaupteter fehlerhafter ärztlicher Behandlung Auswahl eines medizinischen Sachverständigen Fachgebiet für eine Nachbehandlung

Bei der Auswahl eines medizinischen Sachverständigen ist grundsätzlich auf das Fachgebiet abzustellen in das der streitgegenständliche Eingriff fällt. Ob auch die Nachbehandlung zu diesem Fachgebiet zählt, ist unter Zuhilfenahme der Weiterbildungsordnungen zu entscheiden.

1. Der Senat beabsichtigt, die Berufung des Klägers ohne mündliche Verhandlung durch Beschluss zurückzuweisen.

2. Der Kläger hat Gelegenheit, innerhalb von zwei Wochen Stellung zu nehmen. Er sollte allerdings auch die Rücknahme der Berufung in Erwägung ziehen.

3. Der Senat beabsichtigt, den Gegenstandswert des Berufungsverfahrens auf 171.138,00 € festzusetzen.

4. Der Termin zur mündlichen Verhandlung vom 12.05.2020 wird aufgehoben.

Normenkette:

BGB §§ 630a ff.; BGB § 280; BGB § 249; BGB § 253;

Gründe:

I.