Die Berufung der Beklagten gegen das am 10. Dezember 2018 verkündete Grundurteil der 2. Kammer für Handelssachen des Landgerichts Verden wird mit der Klarstellung zurückgewiesen, dass die in diesem Urteil getroffenen Feststellungen zur Identität der Ladung des in der Nacht vom 22. auf den 23. November 2016 in N. gestohlenen Sattelaufliegers nicht in Rechtskraft erwachsen und daher keine Bindungswirkung gemäß § 318 ZPO erzeugen.
Die Beklagte trägt die Kosten des Berufungsverfahrens mit Ausnahme der außergerichtlichen Kosten der Streithelferinnen, die diese jeweils selbst zu tragen haben.
Testen Sie "Erfolg in Baustreitigkeiten" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|