I. Auf die Berufung der Beklagten wird das am 08.01.2014 verkündete Urteil des Landgerichts Saarbrücken (
"1. Die Klage wird insgesamt abgewiesen.
2. Auf die Widerklage wird
a) die Klägerin verurteilt, an die Beklagten 40.745,95 € nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz hieraus seit dem 23.11.2012 zu zahlen,
b) festgestellt, dass die Klägerin verpflichtet ist, den Beklagten sämtliche Schäden einschließlich des merkantilen Minderwerts zu ersetzen, die durch den mangelhaften Schallschutz der Außenfassade (Außenwand, Fenster, Rollläden) des Wohnhauses der Beklagten B.straße, Nr., in PLZ M., entstehen.
Im Übrigen wird die Widerklage abgewiesen."
Die weitergehende Berufung wird zurückgewiesen.
II. Die Kosten des Rechtsstreits beider Instanzen tragen die Klägerin zu 90 % und die Beklagten zu 10 %.
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