OLG München - Urteil vom 12.10.2010
9 U 2368/07
Normen:
BGB § 635 a.F.;
Vorinstanzen:
LG München I, vom 13.02.2007 - Vorinstanzaktenzeichen 2 O 8418/03

Schadensersatz wegen mangelhafter Ingenieurleistung bei der Planung einer Trinkwasserinstallation

OLG München, Urteil vom 12.10.2010 - Aktenzeichen 9 U 2368/07

DRsp Nr. 2011/6008

Schadensersatz wegen mangelhafter Ingenieurleistung bei der Planung einer Trinkwasserinstallation

Die Planung der Trinkwasserinstallation ist fehlerhaft, wenn bei ungünstiger wasserchemischer Zusammensetzung des Trinkwassers der erhöhten Korrosionsgefahr nicht durch einen korrosionsbeständigen Werkstoff Rechnung getragen wird.

I. Auf die Berufung der Klägerin wird das Endurteil des Landgerichts München I vom 13.02.2007 dahin abgeändert, dass der Beklagte verurteilt wird, an die Klägerin Euro 306.566,02 nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz seit 14.03.2003 zu zahlen.

II. Die weitergehende Berufung der Klägerin wird zurückgewiesen.

III. Der Beklagte trägt die Kosten des Rechtsstreits (beider Instanzen) und der Nebenintervention.

IV. Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Der Beklagte kann die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des zu vollstreckenden Betrags abwenden.

V. Die Revision wird nicht zugelassen.

VI. Der Streitwert für das Berufungsverfahren wird auf Euro 306.566,02 festgesetzt.

Normenkette:

BGB § 635 a.F.;

Gründe:

I. Die Klägerin verlangt von dem Beklagten aus abgetretenem Recht Schadensersatz wegen behaupteter fehlerhafter Ingenieurleistung.