BGH - Urteil vom 31.10.2019
III ZR 64/18
Normen:
BGB § 1004 Abs. 1 S. 1-2; FStrG § 1 Abs. 4 Nr. 1;
Fundstellen:
BGHZ 223, 316
DVBl 2020, 702
MDR 2020, 97
NVwZ 2020, 1207
VersR 2020, 481
Vorinstanzen:
LG Darmstadt, vom 10.10.2016 - Vorinstanzaktenzeichen 17 O 298/11
OLG Frankfurt/Main, vom 02.03.2018 - Vorinstanzaktenzeichen 13 U 207/16

Schadensersatzanspruch eines Grundstückseigentümers aufgrund des Eintritts von Schäden am Grundstück nach Durchführung einer Straßensanierung; Regelmäßige Überschwemmungen des Grundstück nach Fertigstellung der Straßensanierung

BGH, Urteil vom 31.10.2019 - Aktenzeichen III ZR 64/18

DRsp Nr. 2019/17834

Schadensersatzanspruch eines Grundstückseigentümers aufgrund des Eintritts von Schäden am Grundstück nach Durchführung einer Straßensanierung; Regelmäßige Überschwemmungen des Grundstück nach Fertigstellung der Straßensanierung

Tenor

Auf die Revision der Klägerin wird der Beschluss des Oberlandesgerichts Frankfurt am Main - 13. Zivilsenat - vom 2. März 2018 aufgehoben.

Die Sache wird zur neuen Verhandlung und Entscheidung, auch über die Kosten des dritten Rechtszugs, an das Berufungsgericht zurückverwiesen.

Normenkette:

BGB § 1004 Abs. 1 S. 1-2; FStrG § 1 Abs. 4 Nr. 1;

Tatbestand

Die Klägerin nimmt das beklagte Land auf Wiederherstellung des ursprünglichen Zustands ihres Grundstücks, auf Unterlassung von Störungen und weiteren, bezifferten Schadensersatz in Anspruch.