Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Landgerichts Köln (
Die Kosten des Rechtsmittels trägt der Kläger.
Das angefochtene Urteil ist ohne Sicherheitsleistung vorläufig vollstreckbar.
Der Beschluss ergeht gemäß § 522 Abs. 2 ZPO.
Zur Begründung wird auf den Hinweisbeschluss vom 10.11.2020 Bezug genommen. Dort hat der Senat ausgeführt:
"Im Ergebnis hat das Landgericht die Klage zu Recht abgewiesen. Auf die zutreffenden Entscheidungsgründe des angefochtenen Urteils wird zur Vermeidung von Wiederholungen zunächst Bezug genommen. Im Hinblick auf die Berufungsbegründung bedarf es nur folgender Ergänzungen:
Schadensersatzansprüche des Klägers gegen die Beklagte kommen bereits dem Grunde nach nicht in Betracht.
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