BGH - Urteil vom 23.09.2020
KZR 5/19
Normen:
GWB (1999) § 33 S. 1; GWB (2005) § 33 Abs. 3; GWB § 1; EGV Art. 81; BGB § 830 Abs. 1 S. 1; BGB § 840 Abs. 1;
Vorinstanzen:
LG Dortmund, vom 04.10.2017 - Vorinstanzaktenzeichen 8 O 24/16
OLG Düsseldorf, vom 23.01.2019 - Vorinstanzaktenzeichen VI-U (Kart) 19/17

Schadensersatzklage wegen kartellrechtswidriger Absprachen gegen Hersteller von Gleisbaumaterialien; Vorliegen von kartellrechtswidrigen Preis-, Quoten- und Kundenschutzabsprachen als Voraussetzung des haftungsbegründenden Tatbestands eines kartellrechtlichen Schadensersatzanspruchs; Nachweis einer nachteiligen Auswirkung auf die Kunden

BGH, Urteil vom 23.09.2020 - Aktenzeichen KZR 5/19

DRsp Nr. 2021/4550

Schadensersatzklage wegen kartellrechtswidriger Absprachen gegen Hersteller von Gleisbaumaterialien; Vorliegen von kartellrechtswidrigen Preis-, Quoten- und Kundenschutzabsprachen als Voraussetzung des haftungsbegründenden Tatbestands eines kartellrechtlichen Schadensersatzanspruchs; Nachweis einer nachteiligen Auswirkung auf die Kunden

Zugunsten des Abnehmers eines an einer Kartellabsprache beteiligten Unternehmens streitet eine auf der hohen Wahrscheinlichkeit eines solchen Geschehens beruhende tatsächliche Vermutung - im Sinne eines Erfahrungssatzes - grundsätzlich dafür, dass die im Rahmen des Kartells erzielten Preise im Schnitt über denjenigen liegen, die sich ohne die wettbewerbsbeschränkende Absprache gebildet hätten. Diese Vermutung gewinnt an Gewicht, je länger und nachhaltiger ein Kartell praktiziert wurde und je höher daher die Wahrscheinlichkeit ist, dass es Auswirkungen auf das Preisniveau gehabt hat, das sich infolge der Ausschaltung oder zumindest starken Dämpfung des Wettbewerbs eingestellt hat. Die Berücksichtigung eines solchen Erfahrungssatzes führt allerdings nicht zu einer Umkehr der Beweislast. Vielmehr ist der einschlägige Erfahrungssatz im Rahmen der nach § 287 Abs. 1 ZPO vorzunehmenden Gesamtwürdigung sämtlicher für und gegen die Schadensentstehung sprechenden Indiztatsachen zu berücksichtigen.

Tenor