Der Antrag auf Zulassung der Berufung wird verworfen.
II.Die Kläger tragen als Gesamtschuldner die Kosten des Zulassungsverfahrens. Die Beigeladene trägt ihre außergerichtlichen Kosten selbst.
III.Der Streitwert für das Zulassungsverfahren wird auf 10.000 Euro festgesetzt.
I.
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