Auf die Beschwerden des Antragsgegners und der Beigeladenen zu 1 und 2 wird der Beschluss des Verwaltungsgerichts Leipzig vom 30. April 2010 -
Die Antragstellerin trägt die Kosten des Verfahrens in beiden Rechtszügen einschließlich der außergerichtlichen Kosten der Beigeladenen zu 1 und 2 im Beschwerdeverfahren. Die außergerichtlichen Kosten des erstinstanzlichen Verfahrenstragen die Beigeladenen jeweils selbst.
Der Streitwert für das Beschwerdeverfahren wird auf 15.000,- EUR festgesetzt.
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