OVG Nordrhein-Westfalen - Urteil vom 26.11.2018 10 D 25/16.NE
Normen:
BauGB § 1 Abs. 6 Nr. 1 und Nr. 7 Buchst. c); BauGB § 1 Abs. 7; BauGB § 215; BImSchG § 5 Abs. 1 S. 1 Nr. 1;
Schutz der zukünftigen Nutzer der im Plangebiet liegenden Grundstücke vor erheblichen Belästigungen durch die von den landwirtschaftlichen Betrieben in der Umgebung ausgehenden Geruchsimmissionen; Gewichtung der schützenswerten Nutzungs- und Erweiterungsinteressen der Eigentümer bzw. Betreiber von landwirtschaftlichen Betrieben
OVG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 26.11.2018 - Aktenzeichen 10 D 25/16.NE
DRsp Nr. 2019/4000
Schutz der zukünftigen Nutzer der im Plangebiet liegenden Grundstücke vor erheblichen Belästigungen durch die von den landwirtschaftlichen Betrieben in der Umgebung ausgehenden Geruchsimmissionen; Gewichtung der schützenswerten Nutzungs- und Erweiterungsinteressen der Eigentümer bzw. Betreiber von landwirtschaftlichen Betrieben
Es ist den Anwohnern öffentlicher Straßen, die bereits deutlich über den Orientierungswerten der DIN 18005 liegenden verkehrsbedingten Immissionspegeln ausgesetzt sind, grundsätzlich zuzumuten, marginale Erhöhungen dieser Immissionspegel hinzunehmen, die weit unterhalb der Schwelle der Wahrnehmbarkeit liegen. Auch hohe Vorbelastungen schließen es grundsätzlich nicht aus, den Betroffenen zusätzliche Lasten aufzuerlegen.Auch geringe Immissionspegelerhöhungen können allerdings dann unzumutbar sein, wenn die Lärmvorbelastung bereits so hoch ist, dass sie sich der Schwelle zur Gesundheitsgefährdung nähert oder diese gar überschreitet, wenn sie sich mithin der Grenze nähert, jenseits derer grundrechtliche Schutzanforderungen greifen. Zusätzliche Lärmbeeinträchtigungen, die auf hoheitlichen Planungen beruhen, dürfen nicht zu einer Gesamtbelastung führen, die eine Gesundheitsgefährdung darstellt.
Tenor
Der vorhabenbezogene Bebauungsplan Nr. "C.-straße - H. ") ist unwirksam.
Das vollständige Dokument können Sie nur als Abonnent von "Erfolg in Baustreitigkeiten" abrufen.
Testen Sie "Erfolg in Baustreitigkeiten" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.