I.
Der Kläger hat in Z einen landwirtschaftlichen Betrieb. Seine Hofstelle liegt in der Ortsmitte gegenüber der Einmündung der Staatsstraße ... in die Kreisstraße DLG .... Östlich von dem zum Betrieb gehörenden Rinderstall befindet sich in einer Entfernung von ca. 40 m die Grund- und Teilhauptschule Z.
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