Auf die Beschwerden der Antragsgegnerin und des Beigeladenen wird der Beschluss des Verwaltungsgerichts Hamburg vom 12. Februar 2010 - mit Ausnahme der Streitwertfestsetzung - geändert.
Der Antrag der Antragstellerin auf Anordnung der aufschiebenden Wirkung ihrer Widersprüche gegen die dem Beigeladenen erteilte Baugenehmigung vom 18. November 2009 in der Gestalt des Ergänzungsbescheides Nr. 1 vom 5. Januar 2010 wird abgelehnt.
Die Antragstellerin trägt die Kosten des gesamten Verfahrens einschließlich der außergerichtlichen Kosten des Beigeladenen im Verfahren zweiter Instanz. Seine außergerichtlichen Kosten im Verfahren erster Instanz trägt der Beigeladene selbst.
Der Streitwert wird für das Beschwerdeverfahren auf 5.000,-- Euro festgesetzt.
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