Die Revision der Kläger gegen das Urteil des 9. Zivilsenats des Kammergerichts vom 24. April 2009 wird zurückgewiesen.
Die Kläger tragen die Kosten des Revisionsverfahrens.
Von Rechts wegen
Die Kläger verlangen von dem Beklagten zu 2 (im Folgenden: Beklagter) Schadensersatz wegen der Verletzung von Notaramtspflichten.
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