Der Antrag wird abgelehnt.
Der Antragsteller trägt die Kosten des Verfahrens einschließlich der außergerichtlichen Kosten der Beigeladenen.
Der Streitwert wird auf 7.500 Euro festgesetzt.
I.
Der Antragsteller, ein Naturschutzverband, wendet sich gegen die Genehmigung des Tagbetriebs (eine Stunde vor Sonnenaufgang bis eine Stunde nach Sonnenuntergang) einer - insoweit bisher nur für den Zeitraum vom 16.11. bis zum 14.02. genehmigten - Windenergieanlage (WEA) im Zeitraum vom 16.09. bis zum 15.11. eines jeden Jahres.
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