OLG Celle - Urteil vom 09.01.2020
2 U 116/19
Normen:
ZPO § 940a;
Fundstellen:
MietRB 2020, 233
Vorinstanzen:
LG Hannover, vom 15.11.2019 - Vorinstanzaktenzeichen 16 O 206/19

Signifikanter Unterschied in der rechtlichen Bewertung von Wohnraummietverhältnissen und Gewerberaummietverhältnissen

OLG Celle, Urteil vom 09.01.2020 - Aktenzeichen 2 U 116/19

DRsp Nr. 2020/1751

Signifikanter Unterschied in der rechtlichen Bewertung von Wohnraummietverhältnissen und Gewerberaummietverhältnissen

Die in § 940 a ZPO zum Ausdruck kommende gesetzgeberische Wertung kann nicht im Rahmen der Anwendung von § 940 ZPO auf Geschäftsraumietverhältnisse übertragen werden.

Die Berufung der Verfügungskläger gegen das am 15. November 2019 verkündete Urteil der Einzelrichterin der 16. Zivilkammer des Landgerichts Hannover wird zurückgewiesen.

Die Verfügungskläger haben die Kosten des Berufungsverfahrens zu tragen.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Der Streitwert für das Berufungsverfahren wird auf 27.000,- € festgesetzt.

Normenkette:

ZPO § 940a;

Gründe:

I.

Von der Bezugnahme auf die tatsächlichen Feststellungen in dem angefochtenen Urteil die Darstellung etwaige Änderungen und Ergänzungen wird gemäß § 540 Abs. 2 in Verbindung mit §§ 313 a Abs. 1 Satz 1, 542 Abs. 2 ZPO abgesehen.

II.

Die zulässige, insbesondere form- und fristgerecht eingelegte Berufung der Verfügungskläger ist nicht begründet.