I. Die Berufung der Beklagten gegen das Endurteil des Landgerichts Deggendorf vom 05.08.2008 (Az.
II. Die Beklagte trägt die Kosten des Berufungsverfahrens. Der Streithelfer der Beklagten trägt seine außergerichtlichen Kosten selbst.
III. Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Die Beklagte und ihr Streithelfer können die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht die Klägerin Sicherheit in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.
IV. Die Revision wird nicht zugelassen.
V. Der Streitwert des Berufungsverfahrens wird auf 963.650,72 EUR festgesetzt.
Testen Sie "Erfolg in Baustreitigkeiten" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|