1. Bis zum Erlass der letztinstanzlichen Entscheidung in der Hauptsache wird den Antragsgegnern im Wege der einstweiligen Verfügung untersagt, über ihr Eigentum an dem Grundstück in O-Straße, Stadt1, eingetragen im Grundbuch von Stadt1, Bezirk ..., Blatt ..., Flur ..., Flurstück a, b und c zu verfügen. Den Antragsgegnern wird insbesondere untersagt, das Grundstück zu veräußern, zu belasten oder zu verpfänden.
Testen Sie "Erfolg in Baustreitigkeiten" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|