Auf die Berufung der Klägerin sowie ihres Streithelfers wird das am 23. April 2014 verkündete Urteil des Landgerichts Potsdam, Az.:
Die Kosten des Rechtstreits in beiden Rechtszügen tragen die Klägerin zu 10 % und die Beklagte zu 90 %, jedoch trägt die Beklagte die durch die Nebenintervention in beiden Rechtszügen verursachten Kosten insgesamt.
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