Die sofortige Beschwerde der Antragstellerin gegen den Beschluss der Vergabekammer des Landes Brandenburg vom 21. Januar 2020 - VK 18/19 - wird zurückgewiesen.
Die Antragstellerin hat die Kosten des Beschwerdeverfahrens einschließlich der zur Rechtsverteidigung notwendigen Auslagen der Auftraggeberinnen und der Beigeladenen zu tragen.
Die Hinzuziehung eines Verfahrensbevollmächtigten auf Seiten der Auftraggeberinnen zu 1) bis 3) wird für notwendig erklärt.
Der Wert für das Beschwerdeverfahren wird auf 3.682.599 € festgesetzt.
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