Die sofortige Beschwerde der Antragsgegnerinnen gegen den Beschluss der Vergabekammer Niedersachsen beim Niedersächsischen Ministerium für Wirtschaft, Arbeit, Verkehr und Digitalisierung vom 11. Oktober 2019 zum Geschäftszeichen VgK-29/2019 wird zurückgewiesen.
Die Antragsgegnerinnen tragen die Kosten des Beschwerdeverfahrens und die zur zweckentsprechenden Rechtsverfolgung notwendigen außergerichtlichen Auslagen der Antragstellerin je zu 1/14.
Der Streitwert wird auf 36.886,50 € festgesetzt.
A.
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